Fördersituation Steiermark
Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen in der Steiermark:
Direktförderung
Förderaktion von 1. Jänner bis 30. Dezember 2012
Folgende direkte Förderungen stehen unter folgenden Fördervoraussetzungen aus dem Steirischen Umweltlandesfonds für Photovoltaik Anlagen zur Verfügung:
• Anlagenleistung von mind. 2 kWp
• Lieferungen und Leistungen für die zu fördernde Anlage wurden noch nicht getätigt
• Antragsstellung vor der Errichtung
• Verwendung von ausschließlich neuen (nicht gebrauchten) Komponenten/Anlagenteile
• ergänzender Zuschuss durch die jeweils zuständige Gemeinde
• kein Anspruch auf weitere Zuschüsse oder Förderungen seitens anderer Landesdienststellen
• rechnerische Nachweis der Jahresenergieerzeugung der PV-Anlage zumindest 900 kWh/kWp, bei fassadenintegrierten PV-Anlagen zumindest 600 kWh/kWp
Für eine PV-Anlage in der Größe von 2 kWp, wird ein Sockelbetrag von 500 Euro (PV-Anlagenerweiterung) bzw. 750 Euro (neue PV-Anlage) vergeben. Für jedes weitere erreichte kWp gibt es zusätzlich 500 Euro, für zusätzliche 0,5 kWp - 125 Euro. Die maximale förderbare Anlagengröße beträgt jedoch 5 kWp je Zählpunkt. Wird daher um eine Förderung einer größeren Anlage angesucht, wird dennoch nur der Förderbetrag für eine 5 kWp Anlage gewährt.
Für ein Energie-Beratungsgespräch werden weitere 100 Euro vergeben.
Bei ergänzendem Zuschuss durch den Klima- und Energiefonds, reduziert sich der Förderbetrag einer 2 kWp Anlage auf 375 Euro (PV-Anlagenerweiterung) bzw. 562,5 Euro (neue PV-Anlage).
Die Beihilfenobergrenze der Landesförderung aus dem Steirischen Umweltlandesfonds beträgt je PV-Anlage 2.000 Euro bzw. im Geschosswohnbau mit max. 15 kWp, 4.000 Euro. Je Wohneinheit ist jeweils nur ein Zählpunkt förderbar (siehe auch Infoblatt zur Förderung von PV-Anlagen - Errichtung nach dem 1. Mai).
Gültig ist diese Förderung bis 30. Dezember 2012.
Hier gehts zu den Förderungen der einzelnen Gemeinden.
Mehr Informationen hier.
Förderung von Photovoltaikanlagen im Zuge der Wohnbauförderung
Sanierung:
Im Zuge der Sanierung wird eine Photovoltaik Anlage mit max. 35.000 Euro gefördert. Hierbei handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Förderung. Es werden jedoch max. 15 % der Anschaffungskosten finaziert.
Neubau:
Bei einem Neubau, werden max. 7.000 Euro gefördert. Die Anlage muss mind. eine Größe von 1,5 kWp haben. Bei der Förderung handelt es sich um einen rückzahlbaren Kredit.
Quelle: pvaustria.at

