Bundesweite Tarifförderung für Anlagen > 5 kWp

Anträge im Jahr 2012:

Im Jahr 2012 können wieder Förderanträge gestellt werden. Hierfür stehen jedoch nicht die gesamten 2,1 Mio. Euro zur Verfügung, da ein ein gewisser Teil für die Anträge, die in 2012 gereiht sind, verwendet wird. Sollte der 2012 gestellte Förderantrag keine Förderung erhalten, da das Förderbudget bereits vergeben ist, wird der Antrag auf eine Warteliste gesetzt, die mit dem neuen Budget, das durch das neue Ökostromgesetz 2012 wieder zur Verfügung steht, abgebaut wird.

Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde bereits mehrfach novelliert.
Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt.


Für die eingespeiste Strommenge erhalten Sie 2012 folgenden Tarif:

Die Preise, für die ins Netz gespeiste elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp............. 27,6 Cent/kWh
über 20 kWp .............. 23 Cent/kWh.

Die Preise, für die ins Netz gespeiste, elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, zb. auf Freiflächen, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp ........... 25 Cent/kWh
über 20 kWp.................... 19 Cent/kWh.

Ökostromverordnung 2012

Ökostromgesetz 2012

FAQ zum neuen Ökostromgesetz 2012


Novellierung des Ökostromgesetzes:

Bereits im März wurde die Erstfassung der Ökstromgesetznovelle präsentiert. Diese Fassung war zwar eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden, aber durchwachsen mit Hinterhältigkeiten und Verhinderungsmechanismen, die oft auf den ersten Blick gar nicht durchschaubar und erkennbar waren. Die Ziele waren lächerlich gering (z.B.: eine Erhöhung von 2,1 Mio. auf 3 Mio). Der Abbau des Wartelisten-Staus sollte mit einer Tarifkürzung von 30 Prozent verbunden sein usw.

Die am 7. Juli 2011 angenommene Novellierung des Ökostromgesetzes sieht nun für die Tarifförderung ein Gesamt-Budget für alle erneuerbare Energieträger von 50 Mio. Euro vor. Davon kommen 8 Mio. Euro der Photovoltaik zu gute. Im Herbst diesen Jahres trat ein Teil des Gesetzes in Kraft, damit die Warteliste abgebaut wird. Der Rest des Ökostromgesetzes 2012 wird, nach erfoglter Zustimmung der EU, im April bzw. Juli 2012 in Kraft treten.

Im neuen ÖSG gibt es zusätzlich einen „Resttopf“ von 19 Mio. Euro. Dieser wird flexibel unter Wind- und Kleinwasserkraft sowie unter Photovoltaik-Anlagen aufgeteilt. Die Förderhöhe beträgt 18 Cent/kWh und gilt für all jene, die keine positive Förderzusage erhalten. Das Budget des „Resttopfes“ wird jährlich um 1 Mio. Euro gesenkt.


Anträge im Jahr 2011:

Alle Anträge, die seit 1. August 2011 eingereichten wurden, wurden an das Ende der Warteliste gereiht und erhalten den Tarifabschlag von 2015 und danach. Da das Budget begrenzt ist, gilt hier das "first served - first come“ Prinzip. Das heißt, je früher um eine Förderung angesucht wird, umso eher bekommen Sie eine positive Förderzusage.


Abbau der gesamten Warteliste aus dem Jahr 2011:

Auf Grund des begrenzten Förderbudgets ist in den vergangenen Monaten eine Warteliste entstanden, die mittlerweile bis 2025 reicht. Mit dem neuen ÖSG 2012 soll diese Warteliste abgebaut werden. Je nach dem, in welchem Jahr der Förderwerber bei der OeMAG gereiht ist, differiert die Höhe des Fördertarifs bzw. des Abschlages. Eine Übersicht der Fördertarife für den Abbau der Warteliste sehen Sie in der folgenden Tabelle:

Der maximale Tarifabschlag, auch für nach 2015 gereihte Anträge, liegt bei 22,5 Prozent für Aufdachanlagen kleiner 20 kWp, bei 20 Prozent für Aufdachanlagen größer 20 kWp, bei 21 Prozent bei Freilandanlagen kleiner 20 kWp, und für Freilandanlagen größer 20kWp bei 17,5 Prozent.

Für den Abbau der Warteliste steht für die Photovoltaik ein Budget von 28 Mio. Euro zur Verfügung.


Antrag zur Ökostromtarifförderung:

Antragsformular - Ökostromtarifförderung

 

Quelle: pvaustria.at

 

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